Rechtsberatung- und Vertretung
In Deutschland erfolgt die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit entweder nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder aufgrund einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, die allerdings besondere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen hat (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung [BRAO], §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG]).
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dann kommen in der Regel keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Hiervon ausgenommen ist eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
In der Regel übernehmen Rechtschutzversicherer die Kosten einer Erstberatung, für die im Falle einer Beratung von Verbrauchern (ohne weitrere anwaltliche Tätigkeit) grundsätzlich eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 226,00 EUR (190,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. [§ 34 RVG]) entsteht.
Im Übrigen bedarf es näherer Angaben zu Ihrem Anliegen, um konkrete Angaben zu den Gebühren oder Honorarvereinbarungen machen zu können.
Weitere Einzelheiten hierzu und zu den Gerichts- oder sonstigen Kosten entnehmen Sie bitte der Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer hier.